Unsere Leistungen

Unser Einsatz kann kurzfristig nach telefonischer Absprache oder auch regelmäßig, immer an bestimmten Tagen erfolgen. Wir richten uns ganz nach Ihren Wünschen.
In einem ersten Gespräch möchten wir Sie Kennenlernen, um dann mit Ihnen eine für Sie geeignete Hilfestellung zu erarbeiten. (Diese Beratung ist für Sie immer kostenlos).

Nachfolgend sind einige Beispiele unserer Leistungen aufgeführt.

Bitte sprechen Sie uns an, wir sind Ihnen gern behilflich.

 

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Individuelle Unterstützung ohne Zeitdruck

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Leistungen der Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

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zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45a SGB XI (Einzelbetreuung bei Ihnen Zuhause oder in Gruppen)

 

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Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

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Unterstützung im Haushalt

 

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Unterstützung bei leichten Gartentätigkeiten

 

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Essen auf Rädern

 

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Begleitung beispielsweise zu Einkäufen, Arzt-, Bank- oder Apothekenbesuche oder um Angehörige besuchen zu können

 

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Individuelle Beratung. Z.B. häusliche Schulungen für pflegende Personen und Pflegekurse nach § 45 SGB XI

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individuelle Einzelbetreuung

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Betreuung in Gruppen, z.B. bei unseren Bastelnachmittagen oder unseren tollen Ausflügen

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Hilfestellung bei der Suche nach einem geeigneten Platz für eine Tages- oder Kurzzeitpflege oder Pflegedienst, bei der Suche nach Ärzten oder Therapeuten…

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individuelle Hilfestellung, z.B. bei der Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung, Einreichen eines Antrags zur Höherstufung in einen höheren Pflegegrad und vor allem kompetente Unterstützung beim Begutachtungstermin

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Hilfestellung bei der Suche nach einem geeigneten Platz für eine Tages- oder Kurzzeitpflege oder Pflegedienst

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Wir sind Vertragspartner aller Pflegekassen

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Niedrigschwellige Betreuungs – und Entlastungsleistungen aus dem Sachleistungsbudget / Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrages bis 40% (Umwandlungsanspruch) 

Als Mitglied beim Verband deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. sind wir stets über alle aktuellen und praxisorientierten pflegefachlichen Belange informiert und können diese Erkenntnisse an unsere Klienten weitervermitteln.

Dank der Zulassung als Betreuungsdienst gemäß §45 a Abs. 1 SGB XI i.V.m. Angebotsanerkennungs-verordnung- NBEA-Anmer k V-Land Brandenburg, können neben den monatlichen 125,00 € Entlastungsleistungen, welche ab Pflegegrad 1 zur Verfügung stehen ab Pflegegrad 2 auch 40 % der Sachleistungen für Betreuungsleistungen umgewandelt werden. Eine Abrechnung erfolgt gern zu Ihrer Entlastung transparent direkt mit den Pflegekassen.

 

Was ist Verhinderungspflege?

Die Pflegeperson benötigt eine stundenweise Vertretung für die Pflege/Betreuung in der Häuslichkeit. Während der Zeit der Abwesenheit werden alle notwendigen Arbeiten durch unsere Ersatzpflegekräfte mit sehr viel Herzlichkeit und Professionalität durchgeführt. Dabei werden immer die Wünsche der zu pflegenden Personen berücksichtigt. Es kommen nach Möglichkeit immer die selben Mitarbeiter zum Einsatz, so dass ein Vertrauensverhältnis entsteht.

Wer erhält diese Leistungen und wie werden diese finanziert?

Grundlage der Verhinderungspflege ist §39 SGB XI: Diese Leistung zahlt die Pflegekasse zusätzlich zum Pflegegeld (1612,00 €/Jahr und seit dem 01.01.2017 zusätzlich 806,00€ (= 50% von der Kurzzeitpflege), sofern diese nicht in Anspruch genommen wird). Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht für pflegebedürftige Personen, welche Leistungen des Pflegegrads 2 bis 5 in Anspruch nehmen. Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen vor der Verhinderung mindestens sechs Monate gepflegt haben. Während dieser Pflegezeit muss nicht zwingend bereits ein Pflegegrad 2 oder höher bestanden haben.

 Haben Sie hierzu Fragen? Wir beraten Sie gern

 Neutzsch GmbH

Verhinderungspflege | alltagsunterstützende Entlastungsangebote | individuelle Beratung

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